Aktuelle Meldungen
Überfälliger Vorschlag für besseren Mieterschutz Mieterbund begrüßt Gesetzentwurf zur Mietrechtsreform
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Pressemitteilung 22.12.2025
(dmb) Der Deutsche Mieterbund (DMB) bewertet den von der Bundesjustizministerin vorgelegten Vorschlag zur Mietrechtsreform als wichtigen Schritt in die richtige Richtung: „Es ist allerhöchste Zeit für eine Mietrechtsreform, wie sie die Bundesjustizministerin plant. Ihre Pläne zur besseren Regulierung von Indexmieten, Kurzzeitvermietung, möbliertem Wohnen und der Heilung der Schonfristzahlung bei Zahlungsverzug der Miete sind absolut begrüßenswert und notwendig“, erklärt die Präsidentin des Deutschen Mieterbundes, Dr. Melanie Weber-Moritz. „Gerade angesichts explodierender Neuvermietungsmieten ist politisches Handeln unausweichlich.“
Kostenfreie Beratungsangebote der LEA im Überblick
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In Kooperation mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg informiert die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. auch in 2026 wieder unabhängig und neutral rund um die Themen Energie und Wärme.
Ein Vorsatz für 2026 könnte lauten, keine neue Gasheizung mehr einzubauen. Erst im Dezember 2025 wurde im Auftrag des Umweltinstituts München e.V. eine Studie veröffentlicht, aus der hervorgeht, dass Haushalte mit einer Gasheizung bis 2045 mit 3.000 bis 4.000 Euro Mehrkosten im Jahr rechnen müssen – allein durch steigende Netzentgelte. Um die optimale Lösung für Ihr Gebäude zu finden, bietet die LEA auch in diesem Jahr wieder kostenfreie, telefonische Erstberatungen an. Wir informieren zu folgenden Themen:
Weihnachtsdekoration: Rechte und Pflichten in der besinnlichen Jahreszeit
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Mitteilung Deutscher Mieterbund e.V.
Advent, das bedeutet für viele, die Dekokisten hervorzuholen und die Wohnung, den Balkon oder das Treppenhaus weihnachtlich mit blinkenden Lichterketten, bunten Kugeln, Tannenzweigen oder einem Weihnachtsbaum festlich zu schmücken. Dies ist auch grundsätzlich erlaubt – dennoch sind einige Grenzen zu beachten.
Kritik am Aus der Mietpreisbremse
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Ludwigsburger Kreiszeitung, 06. November 2025
Geht es nach dem Land, entfällt die Mietpreisbremse in Bietigheim-Bissingen, Ditzingen und Remseck. Doch zwei dieser Städte haben nun ein Veto angekündigt.
Ende Oktober verkündete die Landesregierung nach erbittertem Ringen, dass das Instrument der Mietpreisbremse in Baden-Württemberg bis Ende 2029 verlängert und auf deutlich mehr Städte und Gemeinden ausgeweitet werden soll. Doch wohl nicht im Kreis Ludwigsburg.
Experten: Viele Auflagen haben das Bauen verteuert
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Ludwigsburger Kreiszeitung, 06. November 2025
Der Landkreis Ludwigsburg hat ein eklatantes Wohnungsdefizit. Aktuell fehlen rund 8.800 Wohnungen. Gleichzeitig stehen im Landkreis Ludwigsburg 5.560 Wohnungen bereits seit einem Jahr oder länger leer.
Die Zahlen für den Landkreis Ludwigsburg gehen aus der aktuellen regionalen Wohnungsmarkt-Untersuchung hervor, die das Pestel-Institut gemacht hat. Die Wissenschaftler haben dabei den Wohnungsbestand, die Bevölkerungsentwicklung sowie Prognosen für den Arbeitsmarkt und die Beschäftigung im Landkreis Ludwigsburg analysiert.
Benötigte Wohnungen nicht in Sicht
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Ludwigsburger Kreiszeitung vom 06. November 2025
Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum bedroht die wirtschaftliche Entwicklung und den sozialen Zusammenhalt. Dies ist das alarmierende Fazit einer aktuellen Studie. Die Wohnungswirtschaft will eine Kehrtwende. Zu den Schlusslichtern beim Wohnungsmarkt zählt der Kreis Ludwigsburg.
Richtig heizen, richtig lüften
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Mitteilung Deutscher Mieterbund e.V.
Tipps gegen Schimmelbildung
Immer wieder kommt es zu Feuchtigkeitsschäden in der Wohnung. Schimmelpilz und schwarze Flecken sind Mängel der Mietsache, Vermieterinnen und Vermieter müssen diese Schäden beseitigen und Mieterinnen und Mieter sind zur Mietminderung berechtigt.
Es sei denn, Mieterinnen und Mieter haben die Schäden selbst verursacht, weil sie zu wenig geheizt und zu wenig gelüftet haben.
Wir geben 20 Tipps zum richtigen Heizen und Lüften:
Herbstlaub Wer muss wann fegen?
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Mitteilung Deutscher Mieterbund e.V.
Eigentümer und Vermieter sind in der Regel zur Laubbeseitigung auf dem Grundstück bzw. auf dem Gehweg vor dem Haus verpflichtet. Bei feuchtem Herbstwetter und rutschigem Lauf auf den Gehwegen besteht erhöhte Unfallgefahr für Bewohner und Passanten. Wie oft zum Besen gegriffen werden muss, hängt von der Stärke des Laufabfalls ab. Aber wenn der gesamte Bürgersteig hoch verlaubt oder es nach einem starken Regen sehr rutschig ist, ist Harken und Fegen objektiv nötig und geboten.


